Termine und Veranstaltungen

Informationsabend Übergang in Jahrgangstufe 7

Datum: 09.11.2026

Uhrzeit: 18:00

Ort: Aula Haus Orange

Informationen | Veranstaltung

Liebe Eltern,

zum Ende des Schuljahres wird Ihr Kind unsere Schule verlassen und in eine 7. Klasse der Oberschule wechseln. Dies ist für Ihr Kind, aber auch für Sie ein wichtiger Entwicklungsschritt.

Damit Sie den Übergang Ihres Kindes gut begleiten können und mit Ihrem Kind die richtige Wahl für die Oberschule treffen können, möchten wir Sie zu einem Informationsabend zum Übergang in die Jahrgangsstufe 7 einladen.

Gerne können Sie auch digital an der Informationsveranstaltung teilnehmen:

Bitte folgen Sie diesem Link, um der Konferenz beizutreten:

https://ntgs.de/iserv/videoconference/public/FDFkYCpw7CC2PFUVwKxurb

 

Info-Messe 2026 aller weiterführenden Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg

Datum: 25.11.2026

 

Von 17:00 bis 20:00 Uhr im OSZ Handel 1, Wrangelstraße 98, 10997 Berlin.

Eine Liste für die Tage der offenen Tür finden Sie hier demnächst.

Anmeldezeitraum Schulanfänger*innen 2027

Startdatum: 05.10.2026

Enddatum: 16.10.2026

Liebe Familien,

alle Kinder, die in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 geboren sind, werden am 1. August 2027 schulpflichtig (§ 42 Abs. 1 Schulgesetz). Familien aus dem Einschulungsbereich der Nürtingen Grundschule haben ihren Termin zur Anmeldung bereits mit der Post erhalten.

Folgende Unterlagen müssen Sie zur Schulanmeldung mitbringen:

  • Ihre eigenen Personalpapiere
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • sonstige Personalpapiere Ihres Kindes
  • Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (früher Hort), wenn dies gewünscht ist,
  • ggf. für die Förderung des Kindes hilfreiche Unterlagen.

Der Anmeldebogen wird in der Schule für Sie erstellt. Sie unterzeichnen ihn direkt vor Ort bei der Schulanmeldung und geben ihn ab.

Wechsel zu einer anderen Schule

Wünschen Sie für Ihr Kind eine andere als die zuständige Schule, müssen Sie dies bei der Schulanmeldung schriftlich beantragen und begründen.

Zunächst müssen Sie Ihr Kind aber an der zuständigen Schule anmelden, auch dann, wenn es eine Privatschule oder Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt besuchen soll. Den Antrag zum Schulwechsel können Sie in Papierform bei der Schulanmeldung ausfüllen und abgeben oder ihn ausgedruckt und unterschrieben sowie ggf. weitere Unterlagen zur Begründung Ihres Wechselwunsches zur Schulanmeldung mitbringen. Ihrem Antrag kann nur bei freien Plätzen an der gewünschten Schule entsprochen werden.

Spätere Einschulung - Antrag auf Zurückstellung

Sie können die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen, wenn der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lässt. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Stellungnahme der Kita bei. Hierfür muss bis spätestens Ende Februar 2027 eine schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes erfolgen und der Antrag auf Zurückstellung bis spätestens 26. Februar 2027 gestellt sein.

Über Ihren Antrag entscheidet die Schulaufsicht. Sie berücksichtigt dabei die Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes oder ggf. des SIBUZ (Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum).

Die Zurückstellung wird nur genehmigt, wenn an Stelle des Schulbesuchs eine gezielte vorschulische Förderung in einer Kita / einer Einrichtung der Jugendhilfe erfolgt. Sie können sich dazu bei der Schulaufsicht Ihres Bezirks beraten lassen.

Eine Zurückstellung ist nur einmal möglich und nach Beginn des Schulbesuchs ausgeschlossen.